Workation: Urlaub, Arbeit, Sonnenschein

Die digitale Vernetzung macht’s möglich. Das „Überwintern“ hat sich mit der Pandemie und den damit verbundenen Home-Office-Regelungen verändert. Viele Berufstätige, Selbstständige und Angestellte, nutzen die verlockenden Angebote von Hotels, Ferienhäusern oder Clubanlagen, um der kalten Jahreszeit und dem Alltag in der Heimat zu entfliehen und als „Digitale Nomaden“ zu leben bzw. eine „Workation“ („work“ + „vacation“) einzuschieben. Wer das „Go“ und das Vertrauen der Firma hat, einen Job, der – ob angestellt oder selbstständig – das Arbeiten an fast jedem Platz der Erde ermöglicht und auch die rechtlichen Anforderungen geklärt hat, dem steht eigentlich nichts im Weg.

Hotel, Ferienhaus oder All inclusive

Viele Hotels und Hotelketten stellen ihren Gästen mittlerweile Zimmer als Arbeitsplätze zur Verfügung. Sie werben mit komfortablen und praktischen Räumen, superschnellem WLAN, Kaffeemaschine am Zimmer, Meetingräumen und gemeinsamen „Work-offices“ sowie kulinarisch hochwertiger Verpflegung, die keine Wünsche offenlässt. Im Hotel lässt sich somit nicht nur eine Stadt aus einer anderen Perspektive kennenlernen, es bietet auch oft die Gelegenheit, mit „Nomaden“ aus anderen Teilen der Welt in Kontakt zu treten und sich zu vernetzen.

Etwas ruhiger ist es vielleicht im Ferienhaus oder in der Ferienwohnung. Auch hier haben die Anbieter Häuser und Zimmer zur Verfügung, die alle Erfordernisse eines Home Offices erfüllen, jedoch noch mit Blick aufs Meer, auf eine besonders schöne Landschaft oder attraktive Altstadt punkten.

Das „Überwintern“, also Langzeitaufenthalte im sonnigen Süden, in Nordafrika, in der Karibik oder in Südostasien – das ist bei den Reiseveranstaltern kein neues Thema. Doch auch hier haben sich die Anforderungen in den vergangenen zwei Jahre nochmals ein wenig geändert. Gerne kommen sie aber der Nachfrage nach einem geeigneten Arbeitsplatz im Urlaubsparadies nach, sowohl mit passenden Unterkünften als auch vielfältigem Kulinarik-, Sport und Rahmenprogramm, meist, aber nicht nur, sogar auf Basis all inclusive.

Renate und Herbert mieten üblicherweise eine große Wohnung mit Pool und Aussicht aufs Meer. Obwohl sie die Arbeit sehr in Anspruch nimmt, finden sie Zeit für Erkundungen, kulinarische Erlebnisse und tanken vor allem neue Energien in der Sonne. Wundern dürfen sie sich allerdings nicht, wenn sie in naher Zukunft noch mehr Gesellschaft aus der Heimat bekommen. Der Trend wird auch nach der Pandemie nicht so schnell abflauen.

Was sagt das Gesetz?

Im österreichischen Recht gibt es keine ausdrückliche rechtliche Grundlage für Workation, sie muss aber zwischen ArbeitnehmerIn und Unternehmen vereinbart werden. Innerhalb der EU bleibt man als ArbeitnehmerIn in Österreich sozialversichert, wenn man von seiner Gesamttätigkeit mindestens 25 Prozent in Österreich verrichtet. Außerhalb der EU/EWR ist die Anwendbarkeit des Sozialversicherungsrechts in bilateralen Abkommen geregelt. Ein wichtiger Anhaltspunkt ist auch, ob es mit dem Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt. Im Regelfall löst eine kurzzeitige Tätigkeitsausübung im Ausland dort keine Steuerpflicht aus. Sofern sich die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer in Summe nicht länger als 183 Tage pro Jahr im Ausland aufhält, behält Österreich das Besteuerungsrecht.

Außerhalb der EU/EWR ist es grundsätzlich notwendig, einen entsprechenden Aufenthalts- und Beschäftigungstitel zu beantragen. Für kurzzeitige Tätigkeiten im Ausland ist es ratsam, sich im Vorhinein über die geltenden Bestimmungen zu informieren, inwiefern ein Aufenthalts- oder Beschäftigungstitel notwendig ist. Mehr dazu z. B. hier: usp.gv.at