Umweltzonen in Europa: Überblick bewahren

 „Um Strafen zu vermeiden, sollten sich Reisende vor der Fahrt ins Ausland informieren, ob und wie man mit seinem Fahrzeug in eine Stadt fahren darf", ÖAMTC-Touristikerin Dagmar Riedl

Erleichtert wird die Reiseplanung mit der neuen Funktion des ÖAMTC-Routenplaners (www.oeamtc.at/routenplaner): Liegt auf der berechneten Strecke eine Zufahrtsbeschränkung, weist der Routenplaner darauf hin. So wird versehentliches Befahren vermieden.

Heuer wurden bereits weitere Umweltzonen eingerichtet. So ist in Brüssel die Einfahrt ins Stadtgebiet seit Jahresbeginn nur noch nach vorheriger Online-Registrierung erlaubt (kostenlos unter dem Link: lez.brussels). Ein Fahrverbot gilt vorerst für Dieselfahrzeuge mit der Euro-Abgasnorm 0 und 1. Für im Ausland zugelassene Fahrzeuge gibt es noch bis Sommer 2018 eine Übergangsfrist. Doch bereits für 2019 ist eine Verschärfung geplant. Auch im deutschen Regensburg ist im Jänner eine Umweltzone in Kraft getreten: Für die Einfahrt benötigt man nun eine grüne Umweltplakette.

Umweltplakette und City Maut

  • Frankreich: Grundsätzlich ist für die Einfahrt in eine französische Umweltzone eine Umweltplakette erforderlich. Diese ist nur per Online-Bestellung (unter www.certificat-air.gouv.fr/demande-ext/cgu) erhältlich und kostet 4,80 EUR. Umweltzonen sind in Frankreich entweder dauerhaft (z.B. im Stadtzentrum von Paris und Grenoble) oder sporadisch.
  • Sporadische Umweltzonen werden bei Smogalarm ausgerufen (z.B. im Großraum von Paris und Grenoble, Lille, Lyon, Straßburg und Toulouse) – über das temporäre Inkrafttreten informieren die lokalen Medien.
  • Italien: In Mailand, Bologna und Palermo ist eine City Maut zu entrichten. Möchte man ins dortige Stadtgebiet einfahren, benötigt man ein entsprechendes Ticket. Ein Tagesticket kostet in Mailand und Palermo 5 EUR, in Bologna 6 Euro.
  • Skandinavien: Eine City Maut gibt es auch in einigen Städten Norwegens sowie in den schwedischen Städten Göteborg und Stockholm. In beiden Ländern wird bei der Fahrt durch eine Mautstation das Kennzeichen elektronisch erfasst – die Rechnung für die Fahrt in die Umweltzone wird anschließend per Post an den Fahrzeughalter zugestellt.