Registrierung für Einreisen nach Österreich verpflichtend

Online registrieren müssen sich grundsätzlich alle Personen, die nach Österreich einreisen. Dies gilt auch für jene Personen, die aus Staaten der „Anlage A“ (siehe unten) einreisen. Einzelne Ausnahmen für die Registrierungspflicht gebe es etwa für regelmäßige PendlerInnen, für Transitreisende oder für Personen, die aus besonders berücksichtigungswürdigen, unaufschiebbaren Gründen im familiären Kreis einreisen. Die Daten der Onlineregistrierung würden automatisch an die für den Aufenthaltsort in Österreich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet werden. Die elektronische Registrierungspflicht soll mithelfen, die Kontrolle der Quarantäne zu verbessern sowie das Contact Tracing zu erleichtern, schreibt das Gesundheitsministerium.

Ablauf der Registrierung

Einreisende füllen ein Onlineformular aus (https://www.sozialministerium.at/PTC-Formular-de (Deutsch)https://www.sozialministerium.at/PTC-Form-en (Englisch)).

Bei der Registrierung sind anzugeben:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Email-Adresse
  • Wohn- oder Aufenthaltsadresse
  • Datum der Einreise
  • etwaiges Datum der Ausreise
  • Länder des Aufenthalts der vergangenen 10 Tage
  • Sollte die Adresse der Quarantäne von der normalen Aufenthaltsadresse in Österreich abweichen, ist diese anzuführen. 

Anhand der eingegebenen Daten informiert das System, welche Konsequenzen an die Einreise geknüpft sind – also ob sich die Person in Quarantäne begeben muss oder ungehindert einreisen darf. Die einreisenden Personen erhalten anschließend ein PDF-Dokument mit einem QR-Code und den eingegebenen Daten zum Download sowie an die angegebene E-Mail-Adresse.

Dieses Dokument ist entweder ausgedruckt oder digital (am Smartphone) mitzuführen. Im Falle einer Kontrolle durch die Behörden ist dieses Dokument vorzuweisen. In Ausnahmefällen, z.B. wenn jemand keine technische Möglichkeit hat, das Dokument online auszufüllen, kann das Formular auch in ausgedruckter Form ausgefüllt und verwendet werden.

Die Speicherung der Daten erfolgte für 28 Tage ab Datum der Einreise. Die Daten würden danach unwiderruflich gelöscht werden, heißt es in der Aussendung weiter. Die grundlegenden Einreiseregelungen bzw. Beschränkungen bleiben weiterhin aufrecht.

Einreiseregelungen und Beschränkungen

  • Länder der Anlage A: Ohne Quarantäneverpflichtung sind derzeit lediglich Einreisen aus Ländern der Anlage A der Einreiseverordnung möglich. Diese umfassen: Australien, Finnland, Griechenland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und den Vatikan.
  • Einreisende aus EU-/EWR-Staaten, aus der Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino, dem Vatikan und dem Vereinigten Königreich sind grundsätzlich berechtigt, einzureisen, müssen aber eine 10-tägige Quarantäne antreten – außer die Einreise erfolgt aus einem in Anlage A der Verordnung genannten Staat: Australien, Finnland, Griechenland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und dem Vatikan. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne durch einen negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag möglich (d.h. ab dem 5. Tag nach der Einreise, wobei der Tag der Einreise „Tag null“ darstellt).
  • Die Einreise aus allen übrigen Ländern ist für ÖsterreicherInnen sowie BürgerInnen aus anderen EU-/EWR-Staaten, der Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino, dem Vatikan und dem Vereinigten Königreich unter Einhaltung der zuvor erläuterten Quarantänebestimmungen möglich. Ansonsten ist die Einreise aus diesen Ländern – mit gewissen Ausnahmen (wie z.B. medizinische Gründe, besonders berücksichtigungswürdige Gründe im familiären Kreis, berufliche Zwecke) - weiterhin verboten.