Mitführpflichten in Europa: Was alles ins Auto muss
Die Klassiker unter den Mitführpflichten - also die Dinge, die im Auto unbedingt mitgenommen werden müssen - sind Warndreieck oder auch die Autoapotheke. In Österreich zählt zur Pflichtausstattung im Auto zusätzlich noch eine Warnweste.
Bei unseren Nachbarländern und im europäischen Ausland gehören teils andere Utensilien zu den gesetzlich vorgegebenen Mitführpflichten. "Und auch hier gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ist die Pflichtausstattung nicht komplett, kann man abgestraft werden", warnt ÖAMTC Reise-Expertin Yvette Polasek. Daher sollte man sich vorab informieren, welche Mitführpflichten gelten. "Oft wird vergessen: Die Bestimmungen gelten auch für Mietautos. Daher ist es ratsam, die korrekte Ausstattung bei der Fahrzeugübernahme immer zu überprüfen."
Mitführpflichten im europäischen Ausland
Die Reise-Expertin des Mobilitätsclub kennt die fünf ungewöhnlichsten Mitführpflichten, an die im Europa-Urlaub gedacht werden sollte:
Alkoholtest: Das Motto "Don’t drink and drive" gilt immer und überall. In Frankreich müssen AutofahrerInnen auch selbst einen Alkoholtest mitführen, um bei einer Kontrolle direkt nachweisen zu können, dass sie nüchtern unterwegs sind.
Feuerlöscher: U.a. in Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien oder auch in der Türkei gehört ein Feuerlöscher zum Pflichtrepertoire und muss im Fahrzeug mitgenommen werden. In Belgien müssen Reisende im eigenen Auto keinen Feuerlöscher dabeihaben: Die Mitführpflicht bezieht sich nur auf in Belgien selbst zugelassene Pkw - bei Mietautos sollte daher kontrolliert werden, ob ein Feuerlöscher im Auto ist.
Warndreiecke: Fast überall in Europa ist ein Warndreieck im Auto Pflicht. Die Türkei und Zypern orientieren sich bei Warndreiecken frei nach dem Slogan "Doppelt hält besser" - zwei Warndreiecke müssen im Auto mitgenommen werden. In Spanien gilt dasselbe, allerdings nur für im Land gemeldete Pkw – somit auch für Mietwagen. In der Schweiz muss zwar nur ein Warndreieck mitgeführt werden, dieses muss aber griffbereit sein. Es reicht nicht aus, wenn es im Kofferraum liegt.
Warnweste: Kniffelig wird es bei Warnwesten, denn hier muss zwischen Mitführpflicht und Tragepflicht unterschieden werden. Die Tragepflicht besagt, dass alle InsassInnen bei einem Unfall oder einer Panne verpflichtet sind, außerhalb des Fahrzeugs eine Warnweste zu tragen. Kurioserweise ist die Tragepflicht aber nicht immer an die Mitführpflicht gekoppelt – so zum Beispiel in Großbritannien, Island, Italien, Moldau und Polen. In diesen Ländern muss trotz fehlender Mitführpflicht im Notfall eine Warnweste getragen werden.
Reservereifen: Auch bei viel Urlaubs-Gepäck muss in Albanien und Bosnien & Herzegowina sowie in Montenegro ein Reservereifen verpflichtend mitgenommen werden. Manchmal kann anstelle eines Reservereifens, wenn dieser nicht serienmäßig vorhanden ist, auch ein Reifen-Reparaturset mitgeführt werden - z. B. in Kroatien, Serbien, der Slowakei, Slowenien, Spanien und Tschechien. Vor Reiseantritt sollte kontrolliert werden, was verpflichtend im Auto mitzuführen ist und gegebenenfalls sollten die fehlenden Utensilien noch besorgt werden.
Eine Liste aller Mitführpflichten für Europa gibt es unter: www.oeamtc.at/mitfuehrpflichten