Fotografieren im Urlaub – Achtung bei Motiven und Bildverbreitung
"Diese Vorschriften sollte man kennen, damit der Urlaub problemlos verläuft und kein rechtliches Nachspiel hat" ÖAMTC-Touristikerin Kristina Kosnar
Einige Regeln beim Fotografieren
Kunstwerke im Netz
Ärger kann man sich z.B. einhandeln, wenn man Fotos von Kunstwerken in sozialen Netzwerken postet und damit öffentlich zugänglich macht. Diese sind meist urheberrechtlich geschützt – erst 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers erlischt das Urheberrecht. "Das Fotografieren von Bauwerken auf öffentlicher Straße wiederum unterliegt in den meisten Ländern der sogenannten Panoramafreiheit: Diese erlaubt es, die äußere Ansicht bleibender Werke an Straßen oder Plätzen durch Fotografieren abzulichten und die Aufnahmen zu veröffentlichen", weiß die Expertin.
"Aber Achtung: Wer ein berühmtes Bauwerk mit einer Drohne fotografiert und das Bild ins Netz stellt, kann durchaus Probleme bekommen – die Panoramafreiheit gilt in diesem Fall meist nicht mehr, weil Luftbild-Aufnahmen mehr zeigen, als man von der Straße aus mit eigenen Augen sehen kann."
Bei Personen immer Einverständnis nötig
"Eine Regel gilt in allen Ländern: Möchte man einheimische Personen fotografieren oder filmen, sollte man unbedingt vorher um Erlaubnis bitten – und ein Nein als Antwort respektieren", rät die Expertin. "Für Fotos mit Minderjährigen ist außerdem die Zustimmung der Eltern nötig."
Militäranlagen oft tabu
Fotografie-Verbote gelten außerdem in vielen Museen, Kirchen und anderen Sehenswürdigkeiten. "Wer innerhalb Europas reist, sollte mit der Kamera insbesondere vor militärischen Anlagen Halt machen", sagt Kosnar. "So ist z. B. in Griechenland und Zypern das Fotografieren von militärischen Anlagen und wichtigen zivilen Anlagen wie Flughäfen oder Häfen verboten. Anderenfalls drohen strafrechtliche Konsequenzen." Auch in Russland ist das Ablichten militärischer Einrichtungen verboten – gleiches gilt für bestimmte technische Anlagen. Vorsicht: Entsprechende Fotografie-Verbote sind nicht immer eindeutig ausgewiesen.
Fotografieren in der Ferne – strenge Regeln
In den meisten muslimischen bzw. arabischen Ländern ist das Fotografieren von Anlagen strategischer Bedeutung (u.a. staatliche Gebäude und Botschaften) verboten. Auch von Flughäfen, Bahnhöfen, Polizeistationen und Uniformierten dürfen keine Aufnahmen gemacht werden. Bei Kirchen, Moscheen oder Tempeln sollte man vorsichtig sein – auch hier ist Fotografieren häufig untersagt. "Bei Missachtung der Verbote drohen neben der Beschlagnahmung der Kamera bzw. des Smartphones auch Strafen, im schlimmsten Fall sogar Verhaftung", warnt die ÖAMTC-Expertin.
Mehr Infos: www.oeamtc.at