Brexit: Für Reisende ändert sich vorerst nichts

Das dazu ausgehandelte Austrittsabkommen tritt mit 1. Februar 2020 in Kraft und sieht einen Übergangszeitraum bis Ende 2020 vor. "Viele Reisende sind durch den Brexit verunsichert. Für österreichische Touristen wird sich heuer jedoch erst einmal nichts ändern", gibt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner Entwarnung.

Kein Visum

Das zum Austritt abgeschlossene Abkommen zwischen Großbritannien und der EU sieht eine Übergangsphase bis 31. Dezember 2020 vor. "Während dieser Zeit gelten weiterhin die gewohnten Ein- und Ausreiseregeln sowie Zollbestimmungen", erklärt Pronebner. Das heißt: EU-Bürger werden bis Ende 2020 kein Visum für die Einreise in das Vereinigte Königreich brauchen. "Erst im Anschluss an diese Übergangsphase, also mit Beginn des Jahres 2021, sind Änderungen, auch bezüglich des Einreisesystems, denkbar. Doch dazu herrscht noch Unklarheit", sagt die Expertin.

Führerschein weiterhin gültig

Keine Probleme haben Reisende zu erwarten, die mit dem eigenen Pkw nach Großbritannien fahren: "Mittlerweile hat das Vereinigte Königreich das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr unterzeichnet. Somit ist auch nach Ablauf der Übergangsfrist eine gegenseitige Anerkennung der Führerscheine gewährleistet. Ein internationaler Führerschein ist daher nicht nötig", erklärt Pronebner.

Auf der Website des Mobilitätsclubs findet man immer aktuelle Infos sowie die Nummer der von der Bundesregierung eingerichteten Brexit-Hotline: www.oeamtc.at/brexit