Aktuelle Reisebestimmungen für den Osterurlaub

„Auch wenn einige Länder aktuell ihre Einreiseregeln lockern, ist bei Reisen in Europa ein Impf-, Genesungs- oder Testnachweis weiterhin ein wichtiger Begleiter. Der Nachweis wird zum Teil noch für die Einreise benötigt, manchmal auch zum Vorweisen in Restaurants oder Museen und spätestens für die Rückreise nach Österreich", erklärt ÖAMTC-Touristikerin Magdalena Draxler.

Einreisen in Österreichs Nachbarländer

In Österreichs Nachbarländern Schweiz, Liechtenstein, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien gibt es keine Einreisebeschränkungen mehr. Die Einreise in diese Länder ist ohne Nachweise oder Registrierung möglich. Vor Ort gibt es aber auch in diesen Ländern nach wie vor – wenn auch gelockerte – Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus. Die wichtigste ist die FFP2-Maskenpflicht, die in einigen Ländern, wie in Slowenien oder der Slowakei, noch in den öffentlichen Verkehrsmitteln oder in öffentlich zugänglichen Gebäuden gilt. Bei der Einreise nach Deutschland wird weiterhin ein 3G-Nachweis verlangt, in Italien ebenfalls, zusätzlich eine Registrierung.

Die Coronamaßnahmen vor Ort können sich nicht nur schnell ändern, sondern sich auch innerhalb eines Landes unterscheiden. „Um beim Restaurant- oder Museumsbesuch keine bösen Überraschungen zu erleben, sollte man sich daher vor Reiseantritt gezielt über die jeweiligen Maßnahmen informieren", rät die Reiseexpertin.

Keine Nachweispflicht mehr für Kroatien

Bereits ab Samstag (9. April 2022) können Reisende aus EU-Ländern nach Kroatien wieder ohne Einschränkungen einreisen, d. h. es ist kein 3G-Nachweis mehr erforderlich. Auch die Maskenpflicht wurde dort nahezu vollständig aufgehoben.

3G für Griechenland und Spanien

In den etwas weiter entfernten, aber bei den ÖsterreicherInnen ebenso beliebten Reisezielen Griechenland und Spanien gibt es ebenfalls weiterhin Beschränkungen: Hier ist ein 3G-Nachweis erforderlich. In Griechenland werden zusätzlich nach Ankunft stichprobenartige Testungen durchgeführt. Bei einem positiven Testergebnis unterliegen die Reisenden für fünf Tage einer Quarantänepflicht, die bei mildem oder asymptomatischem Verlauf ohne weiteren Test beendet werden kann.

Die Einreisebestimmungen Österreichs für die Rückreise sollten auch nicht vergessen werden – derzeit braucht es einen 3G-Nachweis. Ohne diesen ist die Einreise nur mit Registrierung und zehntägiger Quarantäne möglich, wobei diese beendet werden kann, sobald ein negatives PCR- oder Antigen-Testergebnis vorliegt.

Alles zu Ein- und Rückreisebestimmungen für Österreich und alle Länder Europas auf www.oeamtc.at/urlaubsservice