Achtung vor der Kostenfalle Smartphone
Und das, obwohl im Jahr 2017 die Roaming-Gebühren innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, in Island, Liechtenstein und Norwegen abgeschafft wurden. „Der Teufel liegt hier im Detail: Ob Fair Use Policy, ‚Geisterroaming', Satellitennetzwerk oder Grenzgebiet – solche Ausnahmen des freien Datenroamings sollte man kennen", warnt ÖAMTC-Touristikerin Dagmar Redel. „Reisende sind daher gut beraten, sich vor der Abfahrt beim Mobilfunkanbieter über die Regelungen ihres Tarifs im Reiseland zu informieren und die Einstellungen entsprechend anzupassen." Hier einige Tipps des ÖAMTC:
Fair Use Policy
Mit der Fair Use Policy sind Mobilfunkbetreiber gegen die permanente Roaming-Nutzung von Kunden im EU-Ausland abgesichert – demzufolge müssen Kunden ihren Anschluss vorwiegend im Inland nutzen. Wird der Anschluss hingegen überwiegend im EU-Ausland genutzt, kann ein Roaming-Aufschlag verrechnet werden. Im Ausland sollte man daher seinen aktuellen Verbrauch beobachten – über die Webseite des Mobilfunkbetreibers oder mittels eigener App.
Phänomen „Geisterroaming"
Auch „Geisterroaming" außerhalb der EU bzw. nahe den EU-Außengrenzen kann böse Überraschungen bringen. Davon spricht man, wenn die mobile Datenverbindung zwar deaktiviert ist, im Hintergrund aber über eine passive LTE-Verbindung weiter Daten übertragen werden. Abhängig vom persönlichen Tarif kann sich diese Datenmenge summieren und hohe Kosten verursachen.
Vermeiden lässt sich „Geisterroaming", indem man im Ausland den Netzmodus am Handy auf 3G umstellt – damit wird das 4G-/LTE-Netz deaktiviert und kann keine Signale mehr senden. Oder man sperrt Roaming komplett: Daten-Roaming kann am Smartphone oder beim Provider deaktiviert werden – am besten beides.
Achtung auf See und in der Luft
Grundsätzlich legt die EU-Roaming-Verordnung eine Kostengrenze fest – dieser Schutzmechanismus trennt bei erreichten Roaming-Kosten in Höhe von knapp 60 EUR an Land die Mobilfunk-Verbindung – der Kunde wird darüber auch verständigt. Dieser „Kosten-Airbag“ für mobile Datennutzung gilt jedoch nicht in der Luft und auf hoher See. Auf Schiff- und Flugreisen sollte daher der Flugmodus unbedingt aktiviert werden. Sonst könnte sich das Smartphone unbemerkt in ein teures Satellitennetzwerk einwählen.
Auch spezielle Roaming-Reisepakete der Mobilfunkbetreiber gelten ausschließlich an Land. Am besten erkundigt man sich vorab bei der Reederei oder Airline, ob an Bord WLAN zur Verfügung steht (bzw. bieten manche eigene, vorab buchbare Internetpakete an).
An Grenze und außerhalb der EU
An der Grenze zu einem Nicht-EU-Land (z. B. zwischen Vorarlberg und der Schweiz oder auf einer griechischen Insel nahe der Türkei) sollte das Roaming ebenfalls deaktiviert werden – anderenfalls könnte sich das Smartphone mit dem Nicht-EU Netz verbinden und Kosten verursachen. Sinnvoll ist auch, die Netzauswahl manuell einzustellen – so ist eine Verbindung mit einem anderen Netz gar nicht möglich.
Bei Reisen in außereuropäische Länder sollten noch vor dem Abflug Roaming und mobile Daten deaktiviert werden. Sonst verbindet sich das Handy nach dem Einschalten sofort mit dem lokalen Mobilfunknetz – hohe Roaming-Gebühren sind die Folge. Auch für hinterlassene Nachrichten auf der Sprachbox können Gebühren anfallen – daher sollte man vor der Reise die Sprachbox deaktivieren.
In jedem Fall sollte man nach Reisen an die Grenzen oder außerhalb der EU stets seine Handyrechnung kontrollieren. Stößt man auf fragwürdige Abbuchungen, nimmt man am besten Kontakt mit seinem Mobilfunkanbieter auf.
Weitere Tipps und Infos unter www.oeamtc.at/reiseservice