Urlaub mit der Kreditkarte – wo Gefahren lauern
Kreditrahmen und Deckung beachten
Viele Reiseveranstalter, Airlines oder Hotels blockieren bei der Buchung mittels Kreditkarte die entsprechende Summe. Dadurch kann das jeweilige Kreditkartenlimit schnell erreicht sein. „Die Blockierung ist für den Karteninhaber jedoch nicht ersichtlich", erklärt die Expertin. „Um unangenehme Situationen vor Ort im Urlaub zu vermeiden, sollte man bereits vor der Buchung den jeweiligen Verfügungsrahmen checken." Besonders wichtig ist dieser für die Anmietung von Mietwagen: Denn meist ist vor Ort eine Kreditkarte für die Hinterlegung der Kaution notwendig – es wird dabei ein Kautionsbetrag geblockt, der bis zum Dreifachen des Mietpreises betragen kann. Eine entsprechende Deckung der Kreditkarte muss daher zu diesem Zeitpunkt gegeben sein – andernfalls erlischt die Mietwagenbuchung.
Kosten im Ausland einkalkulieren
In Euro-Ländern fallen in der Regel beim Einkauf keine zusätzliche Kosten an. Im Nicht-Euro-Raum werden bei Kreditkartenzahlungen Manipulationsgebühren zwischen 1,5 und 2% vom Zahlungsbetrag berechnet. Wer mit der Kreditkarte Bargeld am Geldautomaten behebt, muss mit Spesen (3% vom behobenen Betrag, Minimum 2,50 EUR) rechnen. Zusätzlich fällt eine Manipulationsgebühr beim Abheben von Fremdwährung an. „Manche Anbieter legen einen Höchstbetrag zur Bargeldbehebung pro Tag oder Woche fest", sagt die ÖAMTC-Expertin.
Auf Kursschwankungen achten
Kursschwankungen können zusätzliche Kosten verursachen: Denn der Wechselkurs kann am Tag der Zahlung ein anderer sein als am Tag der Abbuchung. „Die Umrechnung erfolgt zum Kurs des Tages, an dem der Umsatz bei der Kreditkartengesellschaft eintrifft, also dem Buchungsdatum", so Gmoser. "Ein vermeintliches Schnäppchen aus dem Urlaubsland kann daher zu einem teuren Einkauf werden. Es ist ratsam, sich rechtzeitig über die Wechselkurse zu informieren."
Kreditkartenabrechnung beobachten
„Nach Reisen ins Ausland, bei der die Kreditkarte zum Einsatz gekommen ist, sollte die Abrechnung genau kontrolliert werden – insbesondere Beträge, die erst einige Wochen nach der Rückkehr aus dem Urlaub abgebucht werden", empfiehlt die ÖAMTC-Touristikerin. „Für Online-Buchungen empfiehlt sich eine Dokumentation mittels Screenshots – nachträgliche Reklamationen fallen so wesentlich leichter."
Weitere Infos: www.oeamtc.at