Neuerungen für Autoreisende 2019
Autobahn Slowenien
So wird die nächste Fahrt in den Süden wesentlich leichter und kürzer: Seit 2. Dezember 2018 ist das letzte Teilstück der slowenischen Autobahn A4 bis zur kroatischen Grenze (Grenzübergang Slivnica / Macelj) für den Verkehr freigegeben. Damit entfällt die langjährige Großbaustelle, die besonders im Sommer immer wieder zu Staus auf der wichtigen Transitstrecke führte. Es besteht nun eine durchgängige Verbindung von Graz über Maribor bis Zagreb.
Neue bzw. erweiterte Umweltzonen
In vielen europäischen Städten werden die Regeln zur Luftreinhaltung strenger.
London: Am 8. April 2019 tritt in London die neue "Ultra Low Emission Zone" in Kraft. Demzufolge müssen ältere, emissionsreichere Fahrzeuge eine Tagesgebühr in Höhe von 12,50 Pfund zahlen – zusätzlich zur bestehenden City Maut (Congestion Charge). Die "Ultra Low Emission Zone" umfasst die engere Innenstadt. Betroffen sind Benzinfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0 bis 3 sowie Dieselfahrzeuge bis Euro 5. Die neue Zone gilt ganzjährig, rund um die Uhr.
Paris: Die Pariser Umweltzone wird mit Juli 2019 deutlich erweitert. Ab dann umfasst sie den gesamten Großraum Paris, der vom äußeren Autobahnring A86 begrenzt wird. Ein Einfahrverbot gilt dann für alle Dieselfahrzeuge, die vor 2001 zugelassen wurden.
Madrid: Mit 30. November 2018 ist eine neue permanente Umweltzone in Madrid in Kraft getreten. Voraussetzung für das Befahren ist die spanische Umweltplakette, die "Distintivo Ambiental". Bis dato gibt es für Lenker ausländischer Fahrzeuge noch keine Möglichkeit, eine solche Umweltplakette zu kaufen. Bis es soweit ist, sollte man daher auf öffentliche Verkehrsmittel ausweichen, rät der ÖAMTC.
Dieselfahrverbote in Städten
Neben den in vielen deutschen Städten bereits bestehenden Umweltzonen werden 2019 zusätzliche Dieselfahrverbote in Kraft treten. So wurde gleich mit 1. Jänner in Stuttgart ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 oder älter aktiv, das im gesamten Stadtgebiet gilt. Weitere Dieselfahrverbote sind in Deutschland wie folgt zu erwarten: in Bonn und Köln ab 1. April 2019, in Berlin bis spätestens Juni 2019, in Essen und Gelsenkirchen ab 1. Juli 2019 sowie in Mainz voraussichtlich ab 1. September 2019. Weitere Änderungen und zusätzliche Fahrverbote sind zu erwarten.
Die bisherige Zufahrtsbeschränkung "Area C" in der historischen Altstadt Mailands wird ab 25. Februar 2019 deutlich erweitert. Die neue Fahrverbotszone, genannt 'Area B', umfasst nun das gesamte Stadtgebiet und gilt Montag bis Freitag zwischen 7.30 und 19.30 Uhr. In diese Zone dürfen keine Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0, 1, 2 und 3 sowie Benziner mit Euro 0 fahren. Für das Befahren der historischen Altstadt benötigen Dieselfahrzeuge der Klassen Euro 4 mit Partikelfilter bis Euro 6 sowie Benziner Euro 1 bis 6 auch weiterhin ein City Maut-Ticket (Kosten: 5 EUR am Tag).
Kindersitz mit Alarmsignal
Ab 1. Juli 2019 müssen Kindersitze in italienischen Pkw mit einem Alarm ausgestattet sein. Dieser soll verhindern, dass Kleinkinder im Fahrzeug vergessen werden. Die Pflicht gilt allerdings nur für in Italien zugelassene Fahrzeuge. In aller Regel sind österreichische Reisende daher nicht betroffen. Die Pflicht trifft aber durchaus Mietwagen – für die entsprechende Ausstattung ist der Vermieter verantwortlich.
Sämtliche Infos zu den aktuellen Bestimmungen des Reiselandes (Einreise, Verkehrsregeln etc.) findet man in der weltweiten Länder-Info des Mobilitätsclubs – unter www.oeamtc.at/laenderinfo. Unterwegs immer up to date ist man mit der ÖAMTC Meine Reise App – mehr Infos: www.oeamtc.at/meinereise.