Mietwagenbuchung: So vermeidet man Zusatzkosten

„Es kommt immer wieder vor, dass abseits der erwarteten Mietgebühren hohe Zusatzkosten anfallen“, erklärt ÖAMTC-Touristikerin Dagmar Riedl und gibt entsprechende Tipps.

Geschäftsbedingungen

„Vor der Buchung sollte man die Geschäftsbedingungen und den Versicherungsschutz genauestens prüfen", rät die ÖAMTC-Expertin. „So kann schon im Vorhinein eingeschätzt werden, ob Zusatzkosten anfallen." „Klassiker" für Kosten, die über den normalen Mietpreis hinausgehen, sind u. a. Kindersitze, Navigationsgeräte, Gepäckträger, zusätzliche Fahrer, Aufschlag für junge Lenker unter 25 Jahren u. ä.

Fahrzeugkontrolle

Bei der Übernahme des Autos muss gründlich auf sichtbare Mängel geachtet werden (dabei auch Reifen und Felgen nicht vergessen). „Erkennt man Mängel oder Schäden, sollte man sich die ‚Problemstellen' vom Vermieter schriftlich bestätigen lassen. Bestenfalls macht man gleich Fotos zur Dokumentation", erklärt sie. Verzichtet man auf diese Maßnahmen, riskiert man eine nachträgliche Reklamation durch den Vermieter, die teuer werden kann.

Tankregelung

Meist erhält man den Mietwagen vollgetankt und bringt ihn im gleichen Zustand zurück. Ist der Tank bei der Übernahme nicht voll, sollte man das sofort beim Vermieter reklamieren. „Vorsicht ist geboten, wenn der Vermieter als ‚Service' anbietet, das Fahrzeug selbst aufzutanken. Dafür fallen häufig Kosten an, die höher sind, als wenn man selbst zur Tankstelle fährt", hält Riedl fest.

Versicherung

Eine Vollkasko-Versicherung ist bei Mietwagen generell empfehlenswert und sollte extra abgeschlossen werden. Bei der Haftpflichtversicherung kommt es auf die Deckungssumme und die Höhe des Selbstbehalts an. Ist die Deckungssumme im Schadensfall nicht hoch genug, haftet man mit dem Privatvermögen. „Als Faustregel gilt: Die Haftpflicht-Deckungssumme sollte bei mindestens 2 Mio. EUR liegen", erklärt die ÖAMTC-Expertin. Vorsicht ist auch bei zusätzlichen Versicherungspaketen geboten, die von den Vermietern angeboten werden. Hier wird häufig mit unverständlichen Abkürzungen gearbeitet, die man keinesfalls unhinterfragt ankreuzen sollte.

Mitführpflichten

Jedes Land hat seine gesetzlich geregelten Mitführpflichten für Kraftfahrzeuge. „Diese gelten auch für Mietwagen. Leider kommt es immer wieder vor, dass die Mietwagenunternehmen ihre Fahrzeuge nicht entsprechend ausstatten." Wird bei einer Verkehrskontrolle festgestellt, dass etwas fehlt, haftet der Lenker.

Kreditkartenabrechnung

Auf der ersten Kreditkartenabrechnung nach dem Urlaub kann eine böse Überraschung auftauchen: „Manche Mietwagenfirmen lassen sich vertraglich bestätigen, dass Verkehrsstrafen oder nicht bezahlte Parkgebühren automatisch von der Kreditkarte des Mieters abgebucht werden. Dazu kommt oft auch noch eine Bearbeitungsgebühr", so die ÖAMTC-Expertin.

Alles zum Thema Mietwagen, eine Checkliste für die Buchung, alle gängigen Versicherungsabkürzungen sowie Mitführpflichten in den europäischen Ländern findet man online unter www.oeamtc.at/reiseinfoservice. (red)